In München und Mittelfranken protestieren 40 Partys in 28 Clubs und Bars gegen das Tanzverbot rund um den Karfreitag. Der Bund für Geistesfreiheit (BfG) beruft sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2016. Der BfG hatte sich zuvor durch alle Instanzen geklagt.
In Bayern sind laut Artikel 5 des Feiertagsgesetzes an „stillen Tagen” unterhaltende Veranstaltungen verboten. Wenn Veranstaltungen allerdings eine weltanschauliche Botschaft haben, dürfen sie stattfinden. Die BfG-Party „Heidenspaß statt Höllenqual”, die in Zusammenarbeit mit der „Club Revolution” veranstaltet wird, richtet sich als Protest gegen das katholische Stille-Gebot.
„Tanzverbote sind Instrumente der Bevormundung und Kontrolle von Menschen”, argumentiert die BfG-Vorsitzende Assunta Tammelleo gegen das Verbot. „Es kann nicht Aufgabe des Staates sein, Menschen Vorschriften zu machen, wie sie an einem Feiertag ihre Freizeit verbringen sollen.”
In Nürnberg wurde ein entsprechender Antrag des BfG von 14 Clubs vom Verwaltungsgericht Ansbach abgelehnt. Nur ein einziger Club – die Rakete – darf feiern, weil er im Gewerbegebiet liegt.